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   VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551   

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https://dejure.org/2013,15144
VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551 (https://dejure.org/2013,15144)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551 (https://dejure.org/2013,15144)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - RN 6 K 12.1551 (https://dejure.org/2013,15144)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1341
    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 9.8.2007 (25 B 05.1341) ausgeführt, dass als Untergrenze für die gebäudeähnliche Wirkung nur ein Durchmesser von 60 cm festgestellt werden könne.

    60 Soweit die Klägerseite auf Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes im Urteil vom 9.8.2007 (25 B 05.1341) verweist, ist in diesem im Wesentlichen ausgeführt, dass diese Wirkung von Masten mit einem Durchmesser von 0, 60 m nicht ausgeht, da Gebäude mit diesem Ausmaß nicht vorstellbar sind.

  • VGH Bayern, 27.07.2010 - 15 CS 10.37

    Nachbarklage; Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Außenbereich; standortbezogener

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Beschluss vom 27.7.2010 (15 CS 10.37) zu den Umwelteinwirkungen elektromagnetischer Felder zutreffenderweise ausgeführt:.

    Das Gericht folgt aber der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (B. v. 27.7.2010, 15 CS 10.37, zitiert nach Juris), wonach von einem Mast mit einem Durchmesser von etwa 1, 10 m keine Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen.

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551
    Das Vorbringen des Klägers, es könnten auch außerhalb der Hauptstrahlrichtung gesundheitsgefährdende Nebenstrahlrichtungen bestehen und es habe sich durch Untersuchungen im Ausland und die "Naila-Studie" ergeben, dass weit über den Bereich der 26. BImSchV hinaus schädliche Umwelteinwirkungen auftreten, führt nicht zu einer nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 28.2.2002, 1 BvR 1676/01, BayVBl 2002, 368 ff.) erforderlichen gesicherten neuen wissenschaftlichen Erkenntnis, die eine von der 26. BImSchV abweichende Risikobewertung rechtfertigen könnte (BayVGH, B. v. 7.2.2007, 25 ZB 05.1105, zitiert nach Juris).
  • OVG Sachsen, 17.12.1997 - 1 S 746/96

    Genehmigungsfähigkeit; Mobilfunksendeanlage; Außenbereich; Schmalseitenprivileg;

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551
    Verwiesen wird auf Urteile anderer Gerichte, wobei bei einem Mast mit einem mit dem streitgegenständlichen Bauvorhaben vergleichbaren Durchmesser zumindest unter Einbeziehung sonstiger baulicher Anlagen teilweise von der Wirkung wie von einem Gebäude ausgegangen wird (BayVGH aaO mit Verweis auf OVG Münster, B. v. 23.12.2004, 10 A 2918/02, zitiert nach Juris; OVG Dresden, B. v. 17.12.1997, 1 S 746/96, DÖV 1998, 431, 432).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2004 - 10 A 2918/02

    Vorbeugen der Gefahr einer Brandübertragung, der Beeinträchtigung der Belichtung

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551
    Verwiesen wird auf Urteile anderer Gerichte, wobei bei einem Mast mit einem mit dem streitgegenständlichen Bauvorhaben vergleichbaren Durchmesser zumindest unter Einbeziehung sonstiger baulicher Anlagen teilweise von der Wirkung wie von einem Gebäude ausgegangen wird (BayVGH aaO mit Verweis auf OVG Münster, B. v. 23.12.2004, 10 A 2918/02, zitiert nach Juris; OVG Dresden, B. v. 17.12.1997, 1 S 746/96, DÖV 1998, 431, 432).
  • VGH Bayern, 07.02.2007 - 25 ZB 05.1105
    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 6 K 12.1551
    Das Vorbringen des Klägers, es könnten auch außerhalb der Hauptstrahlrichtung gesundheitsgefährdende Nebenstrahlrichtungen bestehen und es habe sich durch Untersuchungen im Ausland und die "Naila-Studie" ergeben, dass weit über den Bereich der 26. BImSchV hinaus schädliche Umwelteinwirkungen auftreten, führt nicht zu einer nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B. v. 28.2.2002, 1 BvR 1676/01, BayVBl 2002, 368 ff.) erforderlichen gesicherten neuen wissenschaftlichen Erkenntnis, die eine von der 26. BImSchV abweichende Risikobewertung rechtfertigen könnte (BayVGH, B. v. 7.2.2007, 25 ZB 05.1105, zitiert nach Juris).
  • VG Cottbus, 11.09.2018 - 3 L 334/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nachbarbaugenehmigung

    Unabhängig von der Frage, ob der geplante Stahlgittermast mit einer Höhe von 53 m gebäudegleiche Wirkung entfaltet (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. August 2016 - 15 ZB 15.2668 -, juris Rn. 16 sowie VG Regensburg, Urteil vom 29. Januar 2013 - RN 6 K 12.1551 -, juris (Schleuderbetonmast mit einem Durchmesser von 1, 10 m; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 2 N 94.08 -)), lägen die nach § 6 Abs. 5 BbgBO (a.F.) erforderlichen Abstandsflächen nicht auf dem Grundstück der Antragstellerin.
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